Das Regelwerk des Germann-Cup ist angelehnt an die Bestimmungen des NÖFV (teilweise für den Jugendbetrieb) und wird bei der jährlichen Cup-Sitzung, an der Vertreter aller Teams teilnehmen, jeweils den aktuellen Umständen angepasst.
Eine Verbandsspielerin, die aktiv in einer “fremden” Meisterschaftsmannschaft (nicht im eigenen Sportverein) spielt ist pro Team erlaubt. Die Spielerin muss bereits von früher im Team integriert sein – es darf keine Spielerin kurzfristig in den Kader aufgenommen werden, ohne vorherige Abklärung mit der Organisation.
Mädchen unter 15, die bei den Burschen in einer Verbandsmannschaft mitspielen, sind generell ausgenommen und sind bis zu ihrem vollendeten 14. Lebensjahr spielberechtigt. Spielerinnen die aus dem Jugendbetrieb ausscheiden und in der Cup-Mannschaft spielen, sind spielberechtigt, insofern sie keinem Verbandsverein beitreten. Sie sind zwar beim Verband gemeldet, da sie aber nicht aktiv spielen, fallen sie nicht in diese Regelung, sondern gelten als Hobbyspielerin.
Die Teams haben die genannte Verbandsspielerin – so vorhanden – auf der Spielerliste zu kennzeichnen. Ausnahmen werden jeweils bei der jährlichen Sitzung festgelegt und sind auf Anfrage dem Protokoll zu entnehmen.
Für Vereine, die eine eigene Damenmannschaft im Verbandsbetrieb stellen, können alle Spielerinnen der Cup-Mannschaft im verband gemeldet sein. Hier wird je nach Liga und Team festgelegt, inwieweit der Kader definiert wird und wer von der Verbands-Stamm-Mannschaft nicht spielberechtigt ist. Dies wird ebenfalls jährlich in der Sitzung mit den Teams gemeinsam festgelegt und gilt für je ein Jahr.
Bei einem Verstoß gegen diese Regeln, wird das betroffene Spiel annulliert und mit 3 : 0 für die gegnerische Mannschaft gewertet. Bei mehrfachen Verstößen behält sich die Organisation einen Ausschluss der betroffenen Mannschaft aus dem Cup vor.
Altersbeschränkungen
Mädchen ab 12 Jahren sind im Cup spielberechtigt. Idealerweise sollte eine Teilnahme aber erst ab 14 Jahren erfolgen. Es liegt im Ermessen und der Verantwortung des Trainers bzw. der Eltern, wenn er junge Spielerinnen einsetzt. Ein Alterslimit „nach oben“ gibt es nicht. Diese Entscheidung bleibt jedem selbst überlassen.
Die Kosten für den Verbandsschiedsrichter müssen von der Heimmannschaft getragen werden und sind jeweils im Anschluss an das Match direkt an den Schiedsrichter zu zahlen. Der Unkostenbeitrag für den Schiedsrichter entspricht dem jeweils geltenden Jugendtarif des NÖFV.
Linienrichter sind optional – keine Verpflichtung.
Bei Spielabsagen, muss ein zugeteilter Schiedsrichter zeitgerecht (so umgehend wie möglich) vom Heimteam verständigt werden. Die Kontaktdaten finden sich unter http://www.noesk.at/Adressen/Mitgliederliste.pdf
Kommt ein Schiedsrichter nicht geplant zum Match bzw. sagt kurzfristig ab, so muss der Gruppenleiter informiert werden um Ersatz zu organisieren bzw. die Heimmannschaft einen Ersatzschiedsrichter stellen. Den Teams wird auch eine Kontaktliste von Schiedsrichtern zur Verfügung gestellt, die in so einem Fall kurzfristig kntaktiert werden können.
Es gilt die Regelung wie im Jugendbetrieb U14 mit blauen und roten Karten.
Die blaue Karte ist ein zeitlich begrenzter Ausschluss von 10 Spielminuten (es darf in dieser Zeit kein Alternativspieler eingesetzt werden). Fällt in dieser Zeit ein Tor des Teams in Überzahl, so ist der Zeitausschluss automatisch aufgehoben. Für ein weiteres Foul / Unsportlichkeit der Spielerin folgt blau/rot und eine Sperre für das Match. Die rote Karte hat keine weiteren Konsequenzen. Im nächsten Match ist die Spielerin wieder spielberechtigt – bei besonderer Härte oder wiederholten roten Karten behält sich die Organisation im Sinne des Hobby-Charakters des Cups vor, diese Regelung auch unter der Saison anzupassen.
Vor Spielbeginn sind von beiden Vereinen Spielerinnenlisten mit Rückennummern (Vor- und Zuname) auszufüllen, wobei der Heimverein für die rechtzeitige Weiterleitung an die Leitung des German Cups zuständig ist (innerhalb von 3 Tagen ab Spieltermin inkl. Spielbericht per Mail an maria.mann@apa.at).
Kann eine Mannschaft aus anderen Gründen einen Termin nicht wahrnehmen, so ist dies mindestens drei Tage vorher an die gegnerische Mannschaft, sowie an Maria zu melden! Ebenso muss der Schiedsrichter zeitgerecht informiert werden. Sollte es hier zu Versäumnissen kommen und eine Strafe vom Verband/Schiedsrichter kommen, so hat diese der Heimverein zu tragen.
Erfolgt keine Meldung oder ist diese zu kurzfristig, so kann die andere Mannschaft auf ein 3:0 bestehen – „Good Will“ ist natürlich jederzeit möglich, wenn sich die Mannschaften einig sind. Egal ob Heim- oder Gastmannschaft absagen, hat sich die Heimmannschaft binnen einer Woche um einen Ersatztermin zu kümmern.
Bei Terminverschiebungen muss von der Heimmannschaft, die wiederum zwei Termine vorschlagen muss, darauf geachtet werden, dass der Gegner 3 Tage vor oder nach dem neuen Termin kein weiteres Cup-Match in seinen bestehenden Terminen hat, sonst kann der Terminvorschlag abgelehnt werden und es müssen zwei weitere Termine angeboten werden.
Erfolgt von der gleichen Mannschaft eine zweite Absage, so ist das Ergebnis mit 3:0 zu werten (Ausnahme das andere Team ist mit einer weiteren Verschiebung einverstanden!). In allen Fällen ist eine umgehende Info von beiden Teams mit Angabe des Absagegrundes an Maria erforderlich! Eine Terminverschiebung von Herbst auf Frühjahr ist nicht möglich.
Zum jeweiligen Saisonbeginn, wird ein Fixtermin am Ende festgelegt, an dem alle Spiele, bei denen innerhalb der Saison keine Nachtragstermine fixiert werden konnten, nachgespielt werden müssen. Alle Teams haben sich diesen Termin freizuhalten. Muss ein Team für diesen Termin absagen, so wird ein 3:0 für den Gegner gewertet – egal wer das ursprüngliche Match abgesagt hat.
Die Gastmannschaft hat das Wahlrecht bei den Dressen. Die Heimmannschaft hat die Dressen so zu wählen, dass für den leitenden Schiedsrichter eine leichte Unterscheidung der Spielerinnen gegeben ist. Der Heimverein stellt entsprechend saubere Umkleideräume und sanitäre Einrichtungen rechtzeitig (mindestens 40 Minuten vor Spielbeginn) zur Verfügung.
Der Heimverein stellt der Gastmannschaft ausreichend Pausengetränke, in der Regel Mineralwasser, zur Verfügung.
Es müssen mindestens sechs Spielerinnen pro Team im Einsatz sein (Kleinfeld fünf), fällt die Anzahl darunter, wird das Spiel mit dem aktuellen Spielstand abgebrochen. Es erfolgt kein Nachtrag – Ergebnis wird gewertet. Ein Zeitausschluss gilt in diesem Fall nicht – die aussetzende Spielerin wird normal aktiv gezählt.
Generell gilt: ist der Gegner damit einverstanden kann auch in einer anderen Teamgröße angetreten werden. (zB Großfeld, wenn beide Mannschaften genügend Spielerinnen stellen können).
Die Spieldauer gilt auch für Matches, die auf dem Großfeld ausgetragen werden.
Der Strafraum (Breite und Tiefe je 12 Meter) ist mit Hütchen zu kennzeichnen, alle anderen Linien sind entsprechend mit klar erkennbarer weißer Farbe zu kennzeichnen.
Der 8-Meter-Punkt braucht nicht markiert zu werden, ist aber zu berücksichtigen, dass es wirklich 8 Meter sein sollen. Das Spielfeld muss rechtzeitig vorbereitet sein, so dass es zu keinen Verzögerungen beim Spielstart kommt.Im gegenseitigen Einvernehmen der Mannschaften kann das Match auch auf Großfeld mit der entsprechenden Spielerzahl ausgetragen werden.
Kleinfeld: Halbes Feld – Strafraum 10 x 10 Meter / 8-Meter-Punkt.