Regelwerk

Das Regelwerk des Germann-Cup ist angelehnt an die Bestimmungen des NÖFV (teilweise für den Jugendbetrieb) und wird bei der jährlichen Cup-Sitzung, an der Vertreter aller Teams teilnehmen, jeweils den aktuellen Umständen angepasst.

Wer ist spielberechtigt?
Meisterschaftsspielerinnen 

Eine Verbandsspielerin, die aktiv in einer “fremden” Meisterschaftsmannschaft (nicht im eigenen Sportverein) spielt ist pro Team erlaubt. Die Spielerin muss bereits von früher im Team integriert sein – es darf keine Spielerin kurzfristig in den Kader aufgenommen werden, ohne vorherige Abklärung mit der Organisation.

Mädchen unter 15, die bei den Burschen in einer Verbandsmannschaft mitspielen, sind generell ausgenommen und sind bis zu ihrem vollendeten 14. Lebensjahr spielberechtigt. Spielerinnen die aus dem Jugendbetrieb ausscheiden und in der Cup-Mannschaft spielen, sind spielberechtigt, insofern sie keinem Verbandsverein beitreten. Sie sind zwar beim Verband gemeldet, da sie aber nicht aktiv spielen, fallen sie nicht in diese Regelung, sondern gelten als Hobbyspielerin.

Die Teams haben die genannte Verbandsspielerin – so vorhanden – auf der Spielerliste zu kennzeichnen. Ausnahmen werden jeweils bei der jährlichen Sitzung festgelegt und sind auf Anfrage dem Protokoll zu entnehmen.

Für Vereine, die eine eigene Damenmannschaft im Verbandsbetrieb stellen, können alle Spielerinnen der Cup-Mannschaft im verband gemeldet sein. Hier wird je nach Liga und Team festgelegt, inwieweit der Kader definiert wird und wer von der Verbands-Stamm-Mannschaft nicht spielberechtigt ist. Dies wird ebenfalls jährlich in der Sitzung mit den Teams gemeinsam festgelegt und gilt für je ein Jahr.

Bei einem Verstoß gegen diese Regeln, wird das betroffene Spiel annulliert und mit 3 : 0 für die gegnerische Mannschaft gewertet. Bei mehrfachen Verstößen behält sich die Organisation einen Ausschluss der betroffenen Mannschaft aus dem Cup vor.

Altersbeschränkungen
Mädchen ab 12 Jahren sind im Cup spielberechtigt. Idealerweise sollte eine Teilnahme aber erst ab 14 Jahren erfolgen. Es liegt im Ermessen und der Verantwortung des Trainers bzw. der Eltern, wenn er junge Spielerinnen einsetzt. Ein Alterslimit „nach oben“ gibt es nicht. Diese Entscheidung bleibt jedem selbst überlassen.

Schiedsrichter, Linienrichter
In der Gruppe 8+1 ist ein Verbandsschiedsrichter verpflichtend und wird von der Cup-Leitung zugeteilt. In der Kleinfeldgruppe gibt es keine Verpflichtung, bei Bedarf muss direkt ein Schiedsrichter kontaktiert werden.
Die Kosten für den Verbandsschiedsrichter müssen von der Heimmannschaft getragen werden und sind jeweils im Anschluss an das Match direkt an den Schiedsrichter zu zahlen. Der Unkostenbeitrag für den Schiedsrichter entspricht dem jeweils geltenden Jugendtarif des NÖFV.

Linienrichter sind optional – keine Verpflichtung.

Bei Spielabsagen, muss ein zugeteilter Schiedsrichter zeitgerecht (so umgehend wie möglich) vom Heimteam verständigt werden. Die Kontaktdaten finden sich unter http://www.noesk.at/Adressen/Mitgliederliste.pdf

Kommt ein Schiedsrichter nicht geplant zum Match bzw. sagt kurzfristig ab, so muss der Gruppenleiter informiert werden um Ersatz zu organisieren bzw. die Heimmannschaft einen Ersatzschiedsrichter stellen. Den Teams wird auch eine Kontaktliste von Schiedsrichtern zur Verfügung gestellt, die in so einem Fall kurzfristig kntaktiert werden können.

Karten / Disziplinarmaßnahmen

Es gilt die Regelung wie im Jugendbetrieb U14 mit blauen und roten Karten.

Die blaue Karte ist ein zeitlich begrenzter Ausschluss von 10 Spielminuten (es darf in dieser Zeit kein Alternativspieler eingesetzt werden). Fällt in dieser Zeit ein Tor des Teams in Überzahl, so ist der Zeitausschluss automatisch aufgehoben. Für ein weiteres Foul / Unsportlichkeit der Spielerin folgt blau/rot und eine Sperre für das Match. Die rote Karte hat keine weiteren Konsequenzen. Im nächsten Match ist die Spielerin wieder spielberechtigt – bei besonderer Härte oder wiederholten roten Karten behält sich die Organisation im Sinne des Hobby-Charakters des Cups vor, diese Regelung auch unter der Saison anzupassen.

Spielberichte und Ergebnisse
Die Spielergebnisse müssen bis spätestens Sonntag, 19.00 Uhr an Maria weitergegeben werden (idealerweise gleich anschließend an das Match per Mail oder SMS – 0664/413 30 50 – Ergebnis inkl. Halbzeitstand und Torschützen).

Vor Spielbeginn sind von beiden Vereinen Spielerinnenlisten mit Rückennummern (Vor- und Zuname) auszufüllen, wobei der Heimverein für die rechtzeitige Weiterleitung an die Leitung des German Cups zuständig ist (innerhalb von 3 Tagen ab Spieltermin inkl. Spielbericht per Mail an maria.mann@apa.at).

Terminverschiebungen
Witterungsbedingt darf nur die Heimmannschaft absagen. Spielabsagen müssen rechtzeitig, mind. 5 Stunden vor dem offiziellen Spielbeginn an die Gastmannschaft erfolgen. Im Normalfall ist es angebracht, bereits am Vortag abzusagen. Absagen am gleichen Tag, sollten eine Ausnahme bleiben.

Kann eine Mannschaft aus anderen Gründen einen Termin nicht wahrnehmen, so ist dies mindestens drei Tage vorher an die gegnerische Mannschaft, sowie an Maria zu melden! Ebenso muss der Schiedsrichter zeitgerecht informiert werden. Sollte es hier zu Versäumnissen kommen und eine Strafe vom Verband/Schiedsrichter kommen, so hat diese der Heimverein zu tragen.

Erfolgt keine Meldung oder ist diese zu kurzfristig, so kann die andere Mannschaft auf ein 3:0 bestehen – „Good Will“ ist natürlich jederzeit möglich, wenn sich die Mannschaften einig sind. Egal ob Heim- oder Gastmannschaft absagen, hat sich die Heimmannschaft binnen einer Woche um einen Ersatztermin zu kümmern.

Bei Terminverschiebungen muss von der Heimmannschaft, die wiederum zwei Termine vorschlagen muss, darauf geachtet werden, dass der Gegner 3 Tage vor oder nach dem neuen Termin kein weiteres Cup-Match in seinen bestehenden Terminen hat, sonst kann der Terminvorschlag abgelehnt werden und es müssen zwei weitere Termine angeboten werden.

Erfolgt von der gleichen Mannschaft eine zweite Absage, so ist das Ergebnis mit 3:0 zu werten (Ausnahme das andere Team ist mit einer weiteren Verschiebung einverstanden!). In allen Fällen ist eine umgehende Info von beiden Teams mit Angabe des Absagegrundes an Maria erforderlich! Eine Terminverschiebung von Herbst auf Frühjahr ist nicht möglich.

Zum jeweiligen Saisonbeginn, wird ein Fixtermin am Ende festgelegt, an dem alle Spiele, bei denen innerhalb der Saison keine Nachtragstermine fixiert werden konnten, nachgespielt werden müssen. Alle Teams haben sich diesen Termin freizuhalten. Muss ein Team für diesen Termin absagen, so wird ein 3:0 für den Gegner gewertet – egal wer das ursprüngliche Match abgesagt hat. 

Spielabbruch
Kommt es witterungsbedingt während eines Matches zum Abbruch und sind 70 % der Spielzeit, also zumindest 50 Minuten gespielt, so wird das Match mit dem Resultat zum Zeitpunkt des Abbruches gewertet. Liegt die Spielzeit darunter, muss das Match neu ausgetragen werden.
Spielbestimmungen
Der Heimverein ist für eine ordnungsgemäße Abwicklung des Spieles verantwortlich. Er stellt den Matchball sowie zwei Reservebälle während des Spieles und der Gastmannschaft zwei Bälle zum Aufwärmen zur Verfügung. Alle Bälle haben die Größe 5 und sollten einen Luftdruck von mind. 0,8 bis max. 1,0 bar aufweisen!

Die Gastmannschaft hat das Wahlrecht bei den Dressen. Die Heimmannschaft hat die Dressen so zu wählen, dass für den leitenden Schiedsrichter eine leichte Unterscheidung der Spielerinnen gegeben ist. Der Heimverein stellt entsprechend saubere Umkleideräume und sanitäre Einrichtungen rechtzeitig (mindestens 40 Minuten vor Spielbeginn) zur Verfügung.
Der Heimverein stellt der Gastmannschaft ausreichend Pausengetränke, in der Regel Mineralwasser, zur Verfügung.

Anzahl der Spielerinnen, Ersatzspielerinnen
Gespielt wird mit acht Feldspielerinnen und eine Torfrau. Ersatzspielerinnen unbegrenzt, wobei nur bei einer Spielunterbrechung gewechselt werden darf (kein fliegender Wechsel). Es gibt keine Einschränkungen beim Wechsel oder Rücktausch.

Es müssen mindestens sechs Spielerinnen pro Team im Einsatz sein (Kleinfeld fünf), fällt die Anzahl darunter, wird das Spiel mit dem aktuellen Spielstand abgebrochen. Es erfolgt kein Nachtrag – Ergebnis wird gewertet. Ein Zeitausschluss gilt in diesem Fall nicht – die aussetzende Spielerin wird normal aktiv gezählt.

Generell gilt: ist der Gegner damit einverstanden kann auch in einer anderen Teamgröße angetreten werden. (zB Großfeld, wenn beide Mannschaften genügend Spielerinnen stellen können).

Spieldauer und Pause
Die Spieldauer beträgt 2 x 35 Minuten und mindestens 10 Minuten – jedoch max. 15 Minuten – Pause! (Bei Einigkeit beider Mannschaften kann natürlich die Pause verkürzt oder verlängert werden.) Nach der Halbzeitpause werden die Seiten gewechselt.

Die Spieldauer gilt auch für Matches, die auf dem Großfeld ausgetragen werden.

Spielfeld
Es wird auf verkleinertes Großfeld von 16-er zu 16-er  bzw. bei kleineren Plätzen 5-er zu 5-er auf Kleinfeldtore (2m hoch und 5m breit) gespielt. Dies obliegt der Heimmannschaft, muss jedoch zu Saisonstart mit der Organisation geklärt werden und wird auf der Team-Seite bekannt gegeben. Die Seitenlinien des verkleinerten Großfeldes sind auch die Seitenlinien des Großfeldes. Die Mittellinien und der Auflagepunkt sind zu kennzeichnen!

Der Strafraum (Breite und Tiefe je 12 Meter) ist mit Hütchen zu kennzeichnen, alle anderen Linien sind entsprechend mit klar erkennbarer weißer Farbe zu kennzeichnen.

Der 8-Meter-Punkt braucht nicht markiert zu werden, ist aber zu berücksichtigen, dass es wirklich 8 Meter sein sollen. Das Spielfeld muss rechtzeitig vorbereitet sein, so dass es zu keinen Verzögerungen beim Spielstart kommt.Im gegenseitigen Einvernehmen der Mannschaften kann das Match auch auf Großfeld mit der entsprechenden Spielerzahl ausgetragen werden.

Kleinfeld: Halbes Feld – Strafraum 10 x 10 Meter / 8-Meter-Punkt.

Schuhe
Aufgrund der zu großen Verletzungsgefahr sind Schraubstollen nicht erlaubt.
Abseits
Es gilt die Abseitsregel, wobei die Schiedsrichterentscheidung zu akzeptieren ist! (“Schiedsrichterentscheidungen sind Tatsachenentscheidungen!”)
Eckball
Der Corner wird von ganz außen (“Eckstoß”) ausgeführt, wobei der Schiedsrichter dafür zu sorgen hat, dass zwischen der Spielerin, die den Eckball spielt und der ihr am nächsten stehenden gegnerischen Spielerin genügend Abstand (mind. 6 m) besteht. Der Abstand sollte automatisch von den Spielerinnen eingehalten werden, ohne dass der Schiedsrichter extra darauf aufmerksam machen muss.
Strafstoß
Erfolgt aus 8 Meter Entfernung – Kennzeichnung nicht notwendig, wird vom Schiri angezeigt.
Freistoß
Der Schiedsrichter hat dafür zu sorgen, dass zwischen der Spielerin (und Ball), die den Freistoß spielt und der ihr am nächsten stehenden Gegnerin mind. 6 m Abstand bestehen. (Spieldistanz)
Abstoß
Der Abstoß erfolgt durch die Torfrau oder von einer Spielerin innerhalb des gekennzeichneten Strafraums.
Rückpassregel
Es gilt die Rückpassregel, d.h. bei einem absichtlichen Zuspiel einer Mitspielerin zur Torfrau, darf diese den Ball nicht in die Hand nehmen. Die Torfrau darf (ausgenommen Rückpass) den Ball nur innerhalb des gekennzeichneten Strafraums in die Hand nehmen und darf auch bei Ausschüssen nur innerhalb dieses Raumes agieren.
Schutz-Hands
Sofern es sich um den reinen Schutz der Spielerin handelt und der Ball mit der Hand nicht gespielt wird (Hand/Hände am Körper anliegen), wird kein “Hands” gepfiffen, sondern “Schutzhand” akzeptiert.
Punkte
Sieg: 3 Punkte, Unentschieden: 1 Punkt. Bei Punktegleichstand am Ende des Cups zählt die Tordifferenz. Sollte diese ebenfalls gleich sein die direkte Begegnung. Bei Ausstieg einer Mannschaft innerhalb der ersten Saison werden die Spiele dieser Mannschaft nicht gewertet. Sollte der Ausstieg nach Beendigung der Halbsaison erfolgen (nach kompletter Durchführung einer Runde) so bleiben die Punkte bestehen, da alle Mannschaften die gleichen Voraussetzungen hatten. Die fehlenden Spiele werden mit 3 : 0 für die Gegner gewertet.
Ausstieg einer Mannschaft während des Jahres
Generell sollte jede Mannschaft im Vorfeld abklären, ob ein Spielbetrieb über die gesamte Saison möglich ist oder nicht. Wenn ein Interesse an einem Wechsel in den Meisterschaftsbetrieb des NÖFV besteht, ist dies vor Saisonende bekannt zu geben. Es kann aber natürlich auch aus Mangel an Spielerinnen oder Auflösung der Mannschaft zum Austritt kommen. In diesem Fall gibt es derzeit weder eine Pönale noch sonstige Sanktionen. Jedenfalls sollte aber versucht werden, dass die Saison fertig gespielt wird. Kann ein Team bereits in der Herbstsaison nicht alle Spiele bestreiten, so ist ein Austritt der Mannschaft zu bevorzugen. Ausnahmen nur nach Rücksprache mit der Organisation.